Arbeitssicherheitsgesetz und DGUV Vorschrift 2
Arbeitssicherheit
Übernahme der Funktion als „Fachkraft für Arbeitssicherheit“ gem. Arbeitssicherheitsgesetz und DGUV Vorschrift 2
- Gestellung der Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Gestellung des Sachkundigen u. Gefahrgutbeauftragten
- Erarbeitung technischer Dokumentationen (CE)
- Durchführung von Schulungen im Bereich der Arbeitssicherheit
Der Umfang unserer hierbei zu leistenden Arbeiten ergibt sich aus dem „Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASIG), sowie den Vorschriften aus der DGUV-V2 (Alt: BGV A2) gemäß § 5 (Berichterstellung) und den Anlagen 1 bis 4 sowie den Anhängen 3 und 4 zur Grundbetreuung und der Regelbetreuung als betriebsspezifischen Teil der Betreuung.
Unsere Aufgabenbereiche:
- Durchführung der regelmäßigen Betriebsbegehungen
- Durchführung der Gefährdungsanalysen nach dem Arbeitsschutzgesetz, der Betriebssicherheits- und der Gefahrstoffverordnung
- Erstellung von weiteren sicherheitstechnischen Dokumenten
- Durchführung der Arbeitsschutzausschusssitzungen
- Beurteilung der Bildschirmarbeitsplätze nach der Bildschirmarbeitsplatzverordnung
- Durchführung von Messungen wie z. B. Beleuchtungs- und Lärmmessung