Gefährdungsanalysen

Durchführung der Gefährdungsanalysen

Als Unternehmen tragen Sie eine große Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung ist deshalb unerlässlich und das zentrale Element im betrieblichen Arbeitsschutz.

Die Gefährdungsbeurteilung ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch ein wichtiger Baustein für ein erfolgreiches Sicherheits- und Gesundheitsmanagement. Eine systematische und kontinuierliche Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen hilft dabei, potenzielle Risiken frühzeitig zu erkennen und entsprechende Maßnahmen zur Vermeidung von Unfällen oder Erkrankungen zu ergreifen.

Gemäß dem Arbeitsschutzgesetz und der Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" sind alle Arbeitgeber dazu verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Der Gesetzgeber gibt klare Vorgaben für die Durchführung und Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung.

Der Arbeitgeber kann die Gefährdungsbeurteilung selbst durchführen oder dafür fachkundige Personen, wie Sicherheitsingenieure, Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder Betriebsärzte, beauftragen. Dabei bleibt die Verantwortung für die Durchführung und Umsetzung der Ergebnisse beim Arbeitgeber.

Investieren Sie in die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung, um die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewährleisten und potenzielle Risiken frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden. Wenn Sie sich nicht sicher sind, wie Sie eine Gefährdungsbeurteilung durchführen sollen, wenden Sie sich an ein professionelles Unternehmen, das Ihnen bei der Planung und Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen helfen kann.



Das können wir für Sie tun:
Unser erfahrenes Team erstellt für jeden Firmenbereich eine detaillierte Gefährdungsanalyse, die alle notwendigen Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheitsstandards in Ihrem Unternehmen umfasst. Dabei berücksichtigen wir alle relevanten Vorschriften und Gesetze, um sicherzustellen, dass Sie alle Anforderungen erfüllen.

Regelmäßige Betriebsbegehungen sind ein wichtiger Bestandteil unserer Dienstleistung, um den technischen Standard in Ihrem Unternehmen zu optimieren. Wir analysieren die Arbeitsplätze und das Arbeitsumfeld, führen arbeitsplatzorientierte Messungen durch und bewerten die Arbeitsbelastung Ihrer Mitarbeiter. So können wir schnell potenzielle Gefahrenquellen identifizieren und Ihnen gezielte Lösungsvorschläge unterbreiten.

Zusätzlich motivieren wir Ihre Mitarbeiter, indem wir sie in den Prozess einbeziehen und Ihnen helfen, ein sichereres Arbeitsumfeld zu schaffen. Mit unserer Unterstützung können Sie sicherstellen, dass Ihre Mitarbeiter sicher und gesund arbeiten und gleichzeitig die Anforderungen der Gesetzgebung erfüllen. Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr über unsere Dienstleistungen zur Gefährdungsanalyse zu erfahren.

Hierbei überprüfen wir unter anderem:
- Erste-Hilfe-Ausstattung und die Ersthelfer
- Ausbildung der Mitarbeiter
- Sicherheitstechnische Ausstattung von Maschinen und Anlagen
- Persönliche Schutzausrüstung der Mitarbeiter
- Lagerung von Gefahrstoffen
- Kennzeichnung von Flucht- und Rettungswegen
- Brandschutz/Feuerlöscheinrichtungen
- Gestaltung von Produktions- und Büroarbeitsplätzen (Arbeitsplatzergonomie).

Sie als Unternehmer erhalten über jede Begehung ein entsprechendes Begehungsprotokoll, in dem wir für Sie evtl. notwendige Maßnahmen detailliert und mit Bezug zur jeweiligen Vorschrift aufführen.

Unsere ABC Analyse!

A. Rechtlich auf der sicheren Seite
Die Gefährdungsbeurteilung hilft nicht nur Unfälle zu vermeiden, sondern bietet Ihnen auch Rechtssicherheit im Falle eines Vorfalls.
Deshalb muss sie nach besonderen Maßstäben erstellt und im Laufe der Zeit regelmäßig aktualisiert und weitergeführt werden

B. Gefahren erkennen

Das Arbeitsschutzgesetz schreibt in § 5 vor, dass betriebliche Gefahren erkannt und analysiert werden müssen, wobei es reicht, für gleiche Arbeiten und Arbeitsbedingungen eine einzige Beurteilung zu schreiben.

Folgende Punkte können eine Gefährdung bedingen:
Die Gestaltung und Einrichtung sowie physikalische, chemische und biologische Stoffe am Arbeitsplatz. Arbeitsstoffe, Maschinen und Geräte, die von Mitarbeiter genutzt werden müssen und dazu die Verfahren, Abläufe und Arbeitszeiten.
Eine Gefahr besteht auch, wenn der Mitarbeiter nicht ausreichend eingewiesen und qualifiziert ist und einer hohen körperlichen Belastung ausgesetzt ist.

C. Dokumentation schafft Sicherheit
Die Gefährdungsbeurteilung muss nicht nur durchgeführt, sondern auch entsprechen dokumentiert werden.
Diese sollte mindestens aus diesen Punkten bestehen:
Welche Gefährdungen festgestellt worden sind, welche Maßnahmen dafür in Frage kommen, wer diese durchzuführen hat, bis wann sie umgesetzt werden sein sollen und wer die Durchführung kontrolliert.

Sieben Schritte der Gefährdungsbeurteilung

1. Systematische Gefährdungsermittlung durch Analyse

2. Gefährdungen beurteilen, Risiken abschätzen und beurteilen.

3. Der erforderliche Soll-Zustand zur Gestaltung sicherer und gesundheitsgerechter Arbeitssysteme wird beschrieben.

4. Auf der Basis der Ziele werden Lösungen entwickelt. Für unterschiedliche Ziele sind unterschiedliche Lösungen möglich. Aber auch für ein Ziel sind prinzipiell unterschiedliche Maßnahmen möglich.

5. Lösungen werden unter Berücksichtigung der Maßnahmenhierarchie zu beurteilen und auszuwählen.

6. Maßnahmen werden im Betrieb von den zuständigen Führungskräften durchgesetzt. Die Umsetzung muss entsprechend der Zielvorgabe und der getroffenen Entscheidung erfolgen.

7. Die Wirkungskontrolle bildet den Schluss der systematischen Vorgehensweise. Es ist anhand der Ziele zu beurteilen, ob die durchgeführten Maßnahmen die Gefährdungen wie vorgesehen beseitigt/verringert haben oder ob evtl. neue Gefährdungen entstanden sind.
Waren die Maßnahmen nicht erfolgreich oder sind sogar neue Gefahrenquellen entstanden, muss die Gefährdungsbeurteilung erneut durchgeführt werden.

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