ASA-SITZUNGEN

Durchführung der Arbeitschutzausschusssitzung

Beratung des Arbeitgebers in allen Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes, wie
- Einhaltung der Vorschriften und Regeln,
- Planung bei der Anschaffung und Unterhaltung von Betriebsmitteln,
- Umgang mit Gefahrstoffen,
- Auswahl von Arbeits- und Fertigungsverfahren,
- Erstellung von Gefahrstoffkatastern, Unterweisungen, persönliche Körperschutzmittel, Schutzeinrichtungen,
- Umweltschutzfragen, umweltgerechte Entsorgung,
- Gestaltung der Arbeitsplätze, Maßnahmenvorschläge unter Kostenbewertung.

Bei Betrieben mit mehr als 20 Mitarbeitern gilt, dass quartalsmäßig eine „Arbeitsschutz- Ausschusssitzung“ durchzuführen ist. Wir nehmen an diesen Sitzungen teil und führen darüber das Protokoll.

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