Brandschutz

Brände zu vermeiden ist im Betrieb eines der wichtigsten Vorhaben, da Brände erhebliche, existenzgefährdende Gefahren darstellen, weshalb es unabdingbar ist, Bränden vorzubeugen.

Schutz vor Feuerkatastrophen

Nach einem Brand erleiden viele Unternehmen schwere finanzielle Einbußen und müssen oft Insolvenz anmelden. Obwohl sie von Versicherungen Entschädigungszahlungen erhalten, sind diese oft nicht ausreichend, um die Kosten für den Wiederaufbau, die Wiederbeschaffung von Inventar und die Erstattung von Geschäftsausfällen zu decken. Es ist daher von größter Bedeutung, Brände zu vermeiden, da dies nicht nur das Leben und die Gesundheit von Menschen schützt, sondern auch den Fortbestand von Unternehmen sichert.

Viele Brände werden durch Fahrlässigkeit oder mangelhafte Bauarbeiten verursacht, die vermieden werden können. Die Cermik Engineering GmbH bietet qualifizierte Unterstützung durch Sachverständige, Fachplaner und Brandschutzbeauftragte, um Unternehmen dabei zu helfen, präventive Maßnahmen zu ergreifen und ihre Gebäude und Anlagen sicher zu gestalten.

Als Bauherr sind Sie für den sicheren Zustand Ihres Gebäudes verantwortlich und sollten bei Neubauten oder Änderungen des Nutzungsplans ein neues Brandschutzkonzept erstellen lassen. Ein qualifizierter Experte kann Sie bei der Planung und Umsetzung von Brandschutzmaßnahmen beraten und Ihnen helfen, potenzielle Risiken zu erkennen und zu beseitigen.

Insgesamt ist es wichtig, die Bedeutung von Brandschutzmaßnahmen zu erkennen und rechtzeitig zu handeln, um sowohl menschliche als auch wirtschaftliche Schäden zu minimieren. Die Cermik Engineering GmbH kann dabei helfen, Unternehmen und Bauherren in diesem Bereich zu unterstützen.


Das sagt der Gesetzgeber

Der Brandschutz ist ein wichtiger Bestandteil der Sicherheit in Gebäuden und Arbeitsstätten. Der Gesetzgeber hat deshalb verschiedene Vorschriften erlassen, die den Brandschutz regeln. Die wichtigsten Gesetze und Vorschriften, die sich mit dem Brandschutz befassen, sind das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das Handelsgesetzbuch (HGB), das Arbeitsschutzgesetz, die Betriebssicherheitsverordnung sowie verschiedene DIN-Normen.

Im BGB sind die Haftungsregeln für Schäden durch Brand geregelt. Das HGB wiederum enthält Vorschriften zur Brandversicherung und zur Haftung von Frachtführern bei Bränden. Das Arbeitsschutzgesetz schreibt vor, dass der Arbeitgeber geeignete Maßnahmen treffen muss, um die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten zu gewährleisten, dazu gehört auch der Brandschutz. Die Betriebssicherheitsverordnung regelt, dass Maschinen und Anlagen so zu betreiben sind, dass keine Gefahren durch Brände entstehen.

DIN-Normen sind freiwillige technische Regeln, die den Brandschutz betreffen. Sie beschreiben zum Beispiel die Anforderungen an Brandschutztüren oder die Brandlast von Baustoffen. Auch die berufsgenossenschaftlichen und baubehördlichen Vorgaben enthalten Vorschriften zum Brandschutz.

In vielen nationalen, internationalen und kommunalen Vorschriften sind ebenfalls Regelungen zum Brandschutz enthalten. Hierzu zählen unter anderem das Baugesetzbuch, die Musterbauordnung oder die DIN-Normen zur Feuerwehrtechnik.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Brandschutz eine komplexe Materie ist, die in vielen Gesetzen, Verordnungen und Normen geregelt ist. Unternehmen und Bauherren müssen sich daher mit den Vorschriften auseinandersetzen und geeignete Maßnahmen ergreifen, um im Falle eines Brandes die Sicherheit von Personen und Sachwerten zu gewährleisten.

Auf uns können Sie sich verlassen
Mit den Brandschutzkonzepten der Cermik Engineering GmbH können Sie sicher sein, dass Ihr Betrieb optimal geschützt ist. Unsere erfahrenen Experten passen das Brandschutzkonzept speziell an Ihre individuellen Bedürfnisse an und stellen Ihnen dabei auch kompetente Brandschutzbeauftragte zur Seite.

Wir bieten Ihnen eine umfassende Betreuung, die von der Erstellung der Brandschutzverordnung bis zur Ausbildung Ihrer Mitarbeiter reicht. Wir analysieren für Sie Brand- und Explosionspotential und stellen sicher, dass alle sicherheitsrelevanten Maßnahmen ergriffen werden. Zusätzlich bieten wir Feuerlöschtraining für Ihre Mitarbeiter an und helfen Ihnen bei der Erstellung von Rettungswege- und Feuerwehrplänen.

Profitieren Sie von unserem Know-how und lassen Sie sich von unseren Experten beraten. Mit Cermik Engineering GmbH haben Sie einen zuverlässigen Partner an Ihrer Seite, der für Ihre Sicherheit sorgt. Kontaktieren Sie uns noch heute und erhalten Sie eine individuelle Beratung für Ihr Unternehmen!

Unser Angebot an Sie
Wir, die Cermik Engineering GmbH, bieten Ihnen Leistungen zu:
- Gefährdungsbeurteilung nach ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände" und TRGS 800 "Brandschutzmaßnahmen"
- Expertise externer Brandschutzsachverständiger
- Brandschutzkonzepte und -gutachten für Sonderbauten
- Brandschutzkonzepte für Planung und Ausführung von Bauvorhaben
- Brandschutzbewertungen und -bemessungen für bestehende Gebäude
- Brandschutzfachplanungen
- Baubegleitende Sachverständigentätigkeit
- Durchführung und Begleitung von Bauabnahmen
- Kostenschätzungen für brandschutzrelevante Maßnahmen
- Zusammenarbeit mit den Bauaufsichtsbehörden, der Feuerwehr und den Feuerversicherern
- Einsatz qualifizierter Brandschutzbeauftragter
- Erstellung von Evakuierungskonzepten
- Schulung von Brandschutz- und Evakuierungshelfern
- Feuerlöschtraining
- Brandschutzkennzeichnungskonzepte
- Sicherheitsgrafiken wie etwa Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Feuerwehrlaufkarten, Bestuhlungspläne, Zimmerpläne
- Explosionszonenpläne


Unsere Leistungen

1. Flucht- und Rettungswegepläne
Unsere Leistungen beinhalten die Erstellung von Flucht- und Rettungswegplänen. Im Arbeitsstättenrecht verankert ist die Pflicht, einen Flut- und Rettungsplan aufzustellen.
Sie müssen immer aktualisiert werden, übersichtlich sein und die vorgegeben Sicherheitskennzeichen aufweisen.
Bei der jährlichen Sicherheitsunterweisung sollen die vorgestellt und als Grundlage für die Räumungsübung dienen.

2. Feuerwehrpläne
Ebenso sind Feuerwehrpläne Teil der Leistungen. Diese sind Führungsmittel der Feuerwehren und werden für die Einsatzvorbereitungen, der Orientierung und zur Lagebeurteilung genutzt.
Die Erforderlichkeit der Pläne für eine Anlage ergibt sich aus der Beurteilung der Lage, Art und Nutzung der Anlage. Häufig stehen sie auch als Vorgabe in verschiedenen Sonderbauchvorschriften.

3. Erstellung Brandschutzordnung

Wir erstellen für Sie auch Brandschutzordnungen, die nach DIN 14096 erstellt wird und als zur Hausordnung gehört.
Sie beschreibt das Verhalten im Brandfall und besteht aus folgenden Teilen:

A: Bezieht sich auf die Personen, die sich im Gebäude befinden
B: Bezieht sich auf die Mitarbeiter
C: Bezieht sich auf die Brandschutzbeauftragten

4. Brandschutzhelfer
Brandschutzhelfer haben nicht denselben Aufgabenbereich wie die Evakuierungshelfer. Evakuierungshelfer sind für die Räumung zuständig, während Brandschutzhelfer im Umgang mit Löschvorrichtungen ausgebildet sind.
Im Betrieb muss eine bestimmte Anzahl Brandschutzhelfer vorhanden sein, die Vorschriften schreiben 5% der Mitarbeiter als ausgebildete Brandschutzhelfer vor. Abwesenheiten der Brandschutzhelfer durch Urlaub, Schichten und Krankheit sollten eingeplant werden.

5. Evakuierungshelfer
Evakuierungshelfer helfen bei der Räumung des Gebäudes. Ihre Anzahl ergibt sich aus § 10 ArbSchG und soll sich an der Mitarbeiterzahl und an den bestehenden Gefahren orientieren.

6. Evakuierungsübung
Die Evakuierungsübung bereitet die Mitarbeiter und die Evakuierung im Notfall vor. Diese muss regelmäßig durchgeführt und geübt werden, da nicht vorausgesetzt werden kann, dass alle Personen im Ernstfall wissen, wie sich verhalten müssen.

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