Beratung bei Gefahrstoffen

Wird mit Gefahrstoffen gearbeitet, besteht das Risiko, die von ihnen ausgehende Gefahr zu unterschätzen.
Es ist nicht immer abzusehen, welche Auswirkungen wirklich von ihnen ausgeht. Oft treten die Folgen erst Jahre später auf.

Manchmal ist es notwendig, einen Gefahrstoffbeauftragten zu beauftragen, wenn die Risiken oder Tätigkeiten mit diesen Stoffen dies notwendig machen.
Der Gefahrstoffbeauftragte gewährleistet, dass sich angemessen um die Bedürfnisse des Betriebes bei diesem komplexen Thema gekümmert wird.

Gefährdungsbeurteilung im Umgang mit Gefahrstoffen

Werden Gefahrstoffe eingesetzt schreibt §6 der Gefahrstoffverordnung vor, eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Diese muss folgende Punkte beinhalten:
- welche gefährlichen Eigenschaften die Stoffe und Zubereitungen haben,
- welche Informationen auf dem Sicherheitsdatenblatt zu finden sind und in
- welchem Ausmaß, welcher Art und welcher Dauer die Beschäftigten dem Stoff ausgesetzt sind mit Einbeziehung aller Expositionswege.

Zudem müssen alle physikalisch-chemischen Wirkungen und die Möglichkeiten der Substitution aufgeführt werden. Die Arbeitsbedingungen und Verfahren mit dem verwendeten Arbeitsmittel und Gefahrstoffmenge, sowie Arbeitsplatz- und biologische Grenzwerte sind Bestandteil der Beurteilung.
Wurden bereits Maßnahmen getroffen muss deren Wirksamkeit und alle durchgeführten arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen beurteilt werden.

Umgang mit Gefahrstoffen

Es darf erst mit Gefahrstoffen gearbeitet werden, wenn dafür eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt worden ist. Diese muss von fachkundigem Personal durchgeführt worden und nachweislich alle erforderlichen Schutzmaßnahmen getroffen worden sein.

Zusätzlich dazu sollten schon beim Transport und beim Umgang auf folgende Kriterien geachtet werden:

Eine Gefährdungsbeurteilung sollte vorliegen und alle Gefahrstoffe entsprechend gekennzeichnet werden. Sicherheitsdatenblätter und Betriebsanweisungen sowie Unterweisungen sollten vorhanden sein. Die Gefahrstoffe sollten richtig gelagert werden und auch auf das Verzeichnis aller betrieblichen Gefahrstoffe hingewiesen werden.

Der richtige Umgang mit Gefahrstoffen

Gewisse Stoffe und Produkte mit Gefahrenpotential sind fast überall in Gebrauch.
Der Umgang mit ihnen muss deswegen gewissenhaft erfolgen, damit niemand einem unkontrollierten Risiko ausgesetzt wird.
- Giftige, ätzende oder krankmachende Stoffe gefährden die Mitarbeiter durch die direkte Einwirkung.
- Leicht entzündliche, brennbare Stoffe und Gase gefährden die Mitarbeiter durch ein hohes Brandrisiko.
- Wassergefährdende Stoffe bergen das Risiko von Langzeitschäden.
Daher beraten wir Sie in diesen Bereich, um für Sie die optimale Lösung zu finden.
Das Chemikalien- und Gefahrstoffgesetz regelt die Schutzpflichten für die Anwender von Gefahrstoffen mit dem Ziel, Gefahren für Mitarbeiter und die Umwelt möglichst gering zu halten.

Die Gefahrstoffverordnung regelt insbesondere im Bereich Arbeitsschutzgesetz die grundlegenden Aufgaben, die der Arbeitgeber in seinem Unternehmen zu erfüllen hat.
Mittels Gefährdungsbeurteilung sollen weitere Maßnahmen geplant, ausgeführt und kontrolliert werden, wobei insbesondere die Gefahrstoffe sicher und rechtlich einwandfrei beschaffen und genutzt werden sollen.
Dazu bestehen strenge Dokumentationsauflagen über die Gefährlichkeitsmerkmale der Stoffe samt deren Menge und deren Verwendung.
Werden die Stoffe verwendet müssen ausreichende technische, organisatorische und personenbezogene Schutzmaßnahmen nach der Gefährdungsbeurteilung definiert und ausgeführt werden.
Diese Maßnahmen beinhalten auch die Lagerung der Produkte bzw. der Stoffe. Je nach Produkt müssen zusätzliche Brand- und Explosionsschutzmaßnahmen erfolgen, die Mitarbeiter arbeitsmedizinisch betreut und Gefahrstoffe nach Möglichkeit durch weniger gefährliche Alternativen ersetzt werden.

Trotz des großen Aufwandes rentiert es sich für das Unternehmen, die richtigen Maßnahmen einzuleiten und umzusetzen.
Denn dies reduziert Entsorgungskosten und senkt die Kosten für die Brandversicherung.
Außerdem fallen weniger Mitarbeiter durch Krankheit aus und es ergeben sich noch weitere Sparmöglichkeiten, sodass all diese Faktoren die Aufwandskosten relativieren.
Die notwendigen Maßnahmen werden durch die Gefährdungsbeurteilung ermittelt, wobei auch zum Beispiel ein Gefahrstoffverzeichnis erstellt wird.
Dies ist allerdings ein komplexer Vorgang. Um das zu schaffen, kann es helfen, jemanden dabei zu haben, der das benötigte Wissen und die Erfahrung mitbringt.

Unsere Leistungen:

Unsere Spezialisten bringen das entsprechende Wissen, die Erfahrung und die Ausbildung mit für die:
- Erstellung der Gefährdungsbeurteilung von Gefahrstoffen und eines Gefahrstoffverzeichnisses sowie bei der Prüfung von Sicherheitsdatenblättern.
- Wir erstellen mit unserer Expertise die gesetzlich vorgeschriebenen Betriebsanweisungen und Unterweisungen der Mitarbeiter und helfen Ihnen bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge (Angebotsvorsorge und Pflichtvorsorge).
- Wir stufen ein und bewerten das Gefahrenpotential von Nanomaterialien, die für viele Branchen unabdingbar sind. Dafür haben wir ein eigenes Verfahren entwickelt, welches die Vorgaben der Bekanntmachung 527 des Ausschusses für Gefahrstoffe beinhaltet. Dazu umfasst dieses Verfahren eine ausführliche Beratung über die nötigen Schutzmaßnahmen,

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